Posted Drivers Services

Holen Sie sich Ihr Zertifikat für alle Ihre Kabotage- und Cross-Trade-Fahrten in Europa. Alles auf einer einzigen Online-Plattform

Startseite > Flottenmanagement-Lösungen > Entsandte Fahrer Dienstleistungen

Arbeiten Sie mit einem angeschriebenen Lkw-Fahrer
in Europa?

Erfüllen Sie jetzt die europäischen Mobilitätsgesetze!

 

Seit Februar 2022 haben alle EU-Länder ihre nationalen Gesetze an die neue Entsendungsverordnung angepasst, die im Rahmen des Europäischen Mobilitätspakets festgelegt wurde.
Holen Sie sich Ihre Bescheinigung für Ihre entsandten Lkw-Fahrer online für alle Ihre Kabotage- und Dreiländerfahrten in Europa, alles auf einer einzigen Plattform.

Profitieren Sie von einer maßgeschneiderten Plattform zur Verwaltung Ihrer Posted Drivers Compliance

1 einziges Online-Portal zur zur Verwaltung der Versendung von Bescheinigungen in ganz Europa (IMI oder nationales System)

Ein lokales Team, das Ihre Sprache spricht das sich mit den Behörden auseinandersetzt und Fragen in Ihrem Namen beantwortet

Beratungsexperten

Ein lokales Team von Rechtsexperten die Sie in allen Fragen des Mobilitätspakets unterstützen

E-Mail

Aktuelle Informationen über Entsendegesetze, Mindestlöhne und Vergütungsregeln

Vereinfachte Verwaltung und Speicherung all Ihrer obligatorischen Dokumente an einem Ort

Easytrip Transport Service Echtzeit-Automatisierung

Analyse und Verwaltung von Tachodaten von Verstößen & Sicherheit für Ihren ERRU-Index

Ich möchte mit dem neuen europäischen Mobilitätspaket konform gehen

Das neue Mobilitätspaket, auf einen Blick

Für Nicht-EU-Unternehmen

Die Übermittlung der Meldungen über das neue Binnenmarktinformationssystem (IMI) gilt nur für Unternehmen mit Sitz in der EU, die im Dreiländerverkehr und/oder in der Kabotage tätig sind, und für Fahrer, die einen direkten Vertrag mit dem Unternehmen haben.

Für Nicht-EU-Unternehmen

Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, verwalten die Entsendungen weiterhin über die nationalen Systeme (wie SIPSI), da ihre Entsendungsvorgänge nicht durch das neue harmonisierte Meldesystem, sondern weiterhin durch nationale Formalitäten geregelt werden. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer, die über eine Zeitarbeitsfirma oder im Rahmen einer konzerninternen Reise eingestellt werden.

Für Nicht-EU-Unternehmen

Fahrer, die ausschließlich im grenzüberschreitenden bilateralen Verkehr tätig sind, gelten nicht mehr als entsandt, so dass keine Entsendungserklärung erforderlich ist.