Entlastung der ligurischen Spediteure für 2023

Veröffentlicht am 08.08.2024, von Milena Szczesna

Sind Sie ein Transportunternehmer, der im Jahr 2023 in der Region Ligurien tätig war? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Mauterstattung. In unseren Fragen und Antworten erfahren Sie mehr über das Erstattungsverfahren, die Kriterien für die Erstattung und die Fristen.

1. Wer sind die Begünstigten der Befreiung?

Anspruchsberechtigt für die pauschale Erstattung sind Unternehmen, die im Nationalen Register der Spediteure für Dritte (ehemals Artikel 40 des Gesetzes 298/1974) oder in der Verordnung (EG) 1071/2009 und 1072/2009 der Europäischen Gemeinschaft eingetragen sind. Diese Unternehmen müssen in den Bezugsjahren der Vereinbarung Transporte durchgeführt haben, die die Mautstellen des ASPI-Autobahnnetzes (A10, A26, A12, A7) in der Region Ligurien passiert haben.

Unternehmen, die nicht mehr im Unternehmensregister eingetragen sind und folglich zum Zeitpunkt der Auszahlung der Leistung keine gültige Steuerposition haben, haben keinen Anspruch auf die pauschale Erstattung.

2. Bewerbungsverfahren und erforderliche Unterlagen?

Die Erstattungsanträge können vom einzelnen Unternehmen oder von einem bevollmächtigten Vertreter im Namen des beauftragenden Verkehrsunternehmens eingereicht werden. Die Einreichung umfasst das Hochladen bestimmter Formulare auf das Webportal, das diese enthält:

  • Angaben zum Fahrzeug und zum Mautgerät
  • Liste der Einsätze und Verweise auf Unterlagen, die die Angaben zum Einsatz (Ausgangs-/Zielort) und die tatsächliche Durchführung des Einsatzes belegen

Hinweis: Es müssen Dienstreisen angegeben werden, nicht nur Autobahndurchfahrten, da das System diese automatisch abgleichen wird.

Wurde eine im Formular aufgeführte Fahrt ohne Mautgerät durchgeführt, muss der Betreiber einen Nachweis über die Entrichtung der Maut beifügen.

3. Verfahren für den Zugang zur Anwendung?

Der Zugang zur Anwendung erfolgt über die Website Road Trasport - Autostrade per l'Italia nach der Registrierung durch den gesetzlichen Vertreter.

4. Ich bin ein italienisches Unternehmen, wie kann ich mich anmelden?

Um auf das Portal zuzugreifen und den Registrierungsprozess abzuschließen, folgen Sie bitte den Anweisungen, die Sie erhalten haben:

  • Weiter zu Autotrasporto - Autostrade per l'Italia (Registrieren (site.com)
  • Navigieren Sie zum Anmeldeformular.
  • Geben Sie die erforderlichen Informationen ein, einschließlich des Vor- und Nachnamens und der E-Mail-Adresse des gesetzlichen Vertreters, sowie den Firmennamen und die Steuernummer.
  • Akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie.
  • Warten Sie auf eine E-Mail mit dem OTP (One-Time Password).
  • Geben Sie das OTP ein und warten Sie auf die Bestätigung, um Ihr Konto zu aktivieren.
  • Wählen und bestätigen Sie ein Passwort.
  • Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Angaben, indem Sie die Registriernummer und das Datum in das REN oder das Transporteursregister eintragen.

5. Wie gehe ich vor, um mich als ausländisches Unternehmen zu registrieren?

  • Zugang zu Road Trasport - Autostrade per l'Italia (Registrieren (site.com)
  • Suchen und öffnen Sie das Anmeldeformular.
  • Füllen Sie die erforderlichen Felder mit den notwendigen Informationen aus, die in der Regel Folgendes umfassen
  • Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse des gesetzlichen Vertreters.
  • Name des Unternehmens und relevante Angaben zur Steueridentifikation.
  • Akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie.
  • Warten Sie auf die E-Mail, die das OTP (One-Time Password) enthält.
  • Geben Sie das in der E-Mail erhaltene OTP in das vorgesehene Feld ein, um Ihr Konto zu bestätigen und zu aktivieren.
  • Wählen und bestätigen Sie ein Passwort für Ihr Konto.

Geben Sie alle zusätzlichen Informationen an, die für ausländische Unternehmen verlangt werden, z. B. Angaben zur Registrierung oder Identifikationsnummern.

6. Welche Autobahnmautstellen kommen für eine Erstattung in Frage?

Die Mautstellen, die für eine Erstattung in Frage kommen, sind die Mautstellen mit Ein- und Ausfahrt an den folgenden Orten:

  • A10 (Savona - Albisola - Celle Ligure - Varazze- Arenzano - Genova Prà - Genova Pegli - Genova Aeroporto)
  • A26 (Masone)
  • A7 (Genua Ovest - Isola del Cantone - Ronco Scrivia - Busalla - Genua Bolzaneto)
  • A12 (Sestri Levante - Lavagna - Chiavari - Rapallo - Recco - Genova Nervi - Genova Est)

Mautstellen auf der A10, der A26, der A7 und der A12 mit anderen als den oben genannten Einfahrts- und Ausfahrtspunkten können nicht erstattet werden.

7. Welche Arten von Dienstreisen sind erstattungsfähig?

  • Erstattungsfähig sind Transporte von Gütern mit oder ohne Mautgerät, auch wenn sie mit Ausnahmefahrzeugen durchgeführt werden.
  • Für Dienstreisen, bei denen keine (leeren) Waren befördert werden, wird die Pauschalerstattung NICHT gewährt. Gültige Fälle sind die Beförderung von leeren Containern und bei Dienstreisen im Zusammenhang mit dem "Einsteigen/Aussteigen von einem Schiff" die Beförderung von leeren mobilen Kisten oder Sattelanhängern.
  • Für eine Dienstreise mit mehreren Ein- und Ausreisen besteht NUR ein Anspruch auf eine pauschale Erstattung und sollte nur einmal eingetragen werden.

8. Wo kann ich die Vorlagen zum Ausfüllen finden?

Im Ordner "Meine Dateien" des Bereichs "Nützliche Dokumente", der nach der Anmeldung auf der Plattform sichtbar ist.

9. Wo muss ich die Dokumente zum Nachweis der Dienstreise hochladen?

Sie müssen nur die Verweise auf die Dokumente im Excel-Formular hochladen. Die physischen Dokumente müssen vom Antragsteller aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Kontrollbehörden (z. B. der agenzia dell'entrate) vorgelegt werden.

10. Welche Angaben sollten in den Unterlagen zur Bescheinigung der Dienstreise enthalten sein?

  • Ausgangs- und Zielort der Reise
  • Art der transportierten Güter
  • Nummernschild des Fahrzeugs oder des Sattelanhängers
  • Datum der Ausstellung des Dokuments

11. Wo finde ich das Datum der Ausführung der Mission?

  • Entspricht dem Datum des Be-/Entladens der Waren
  • Kann in verschiedenen Arten von Dokumenten zu finden sein; nicht notwendigerweise identisch mit den Dokumenten, die den Auftrag bescheinigen

12. Worin besteht der Unterschied zwischen den Dokumenten, die den Auftrag bescheinigen, und denen, die seine Ausführung bestätigen?

Sie sind in den Fällen gleich, in denen ein einziges Dokument alle erforderlichen Daten enthält: Ausgangs- und Zielort der Reise, Art der beförderten Güter, Datum des Beginns und des Endes der Beförderung, Kennzeichen des Fahrzeugs oder des Sattelanhängers, Datum des Be- und Entladens der Güter.

13. Wie kann ich die Gerätenummer (PanNumber) abrufen?

Durch Ablesen der Mautabbuchungsrechnung; wenn der Geräteanbieter Telepass ist, handelt es sich um eine 6- bis 10-stellige Nummer, ansonsten um einen alphanumerischen Code mit 19 Zeichen

14. Welche Genehmigungsnummer für Sondertransporte soll ich eingeben?

Sie ist eine Nummer, die sich zusammensetzt aus: 2 Buchstaben, 1 oder mehrere Ziffern, ein abschließendes Suffix (S für einmalige Zulassung, M für mehrfache Zulassung oder PS für regelmäßige Zulassung)

15. Wie kann ich die Selbstzertifizierung unterschreiben und einreichen?

Nach der Erstellung muss das Selbstzertifizierungsdokument heruntergeladen, überprüft und vom gesetzlichen Vertreter digital unterzeichnet werden.

Ergibt die Überprüfung ein positives Ergebnis, geht die Anfrage in einen signierten Zustand über. Ergibt die Überprüfung ein negatives Ergebnis, ist eine Überprüfung erforderlich:

  • Die Gültigkeit der digitalen Signatur
  • Die Mehrwertsteuernummer und/oder das Steuerkennzeichen des Unternehmens, das in das System hochgeladen wurde
  • Die Steuernummer des gesetzlichen Vertreters, die im Abschnitt "Kontakte" in das System hochgeladen wurde
  • Die Nummer der Eintragung in das Register der Transportunternehmer oder die Nummer der Gemeinschaftslizenz

Etwaige Korrekturen müssen durch Systeme Dritter zertifiziert werden; vor dem erneuten Laden des signierten Dokuments ist eine Wartezeit von 2/3 Tagen erforderlich.

Anmerkung:

Bevor Sie mit der Unterzeichnung der Selbstzertifizierung fortfahren, müssen Sie den Antrag über die entsprechende Schaltfläche schließen.

Nach der Schließung kann der Antrag nicht mehr bearbeitet werden.

Alle vor dem Abschluss erstellten Selbstbescheinigungsdokumente sind als vorläufig zu betrachten; sie müssen gelöscht und neu erstellt werden, bevor mit der Unterzeichnung fortgefahren wird.

Wenn eine digitale Unterzeichnung nicht möglich ist, können Sie das Dokument manuell unterzeichnen und es über PEC an die Adresse Rimborsi-liguri@pec.autostrade.it.

Ein ASPI-Operator prüft es und teilt etwaige Unregelmäßigkeiten mit. Im Falle einer positiven Überprüfung wird das Dokument in das System hochgeladen, und der Antrag erhält den Status "signiert".

Es können nur Dokumente von Anträgen angenommen werden, die sich im Status "abgeschlossen" (nicht im Status "in Bearbeitung") befinden.

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