Verbrauchsteuererstattung

Französische Verbrauchsteuerrückerstattung: eine kurze Verzögerung, eine große Verbesserung

Veröffentlicht am 11.05.2025, von Isabelle Gacha

Die internationalen Transportunternehmen sind mit den Verbrauchsteuererstattungsregelungen in Europa vertraut. Frankreich gehört zu den Ländern, in denen gewerbliche Spediteure einen Teil der gezahlten Verbrauchssteuer auf Kraftstoffe zurückfordern können.

Unter Easytrip Transport Serviceswickeln wir diese Erstattungen seit Jahren effizient, präzise und in voller Übereinstimmung mit den Anforderungen der Behörden ab. Im Jahr 2025 hat das französische System jedoch eine wichtige Änderung erfahren, die es zu beachten gilt.

Was hat sich geändert?

Bis Ende 2024 wurden die Verbrauchsteuererstattungsanträge von der französischen Zollverwaltung verwaltet, ein Verfahren, das sich seit langem als schnell und zuverlässig erwiesen hat.
Ab dem 1. Januar 2025 geht die Zuständigkeit auf die französische Steuerbehörde (Direction Générale des Finances Publiques - DGFiP) über.

Dieser Übergang erforderte eine Anpassungsphase: Die internen Systeme mussten aktualisiert und die Verwaltungsverfahren neu definiert werden. Dies führte zwar vorübergehend zu einigen Verzögerungen, legt aber auch den Grundstein für einen transparenteren und besser integrierten Prozess auf lange Sicht.

Erstattungsbeträge für 2025

Die ab 2025 geltenden Verbrauchsteuererstattungssätze sind:

  • Schwere Lastkraftwagen (Güterverkehr): 0,1575 € pro Liter
  • Busse und Reisebusse (Personenverkehr): 0,2175 € pro Liter

Einreichung Ihrer Forderung

Theoretisch können Transportunternehmen Erstattungsanträge direkt über die Website der französischen Steuerbehörde(impots.gouv.fr) stellen.

In der Praxis ist dieses Verfahren komplex und zeitaufwändig:

  • Formulare und Unterlagen sind nur in französischer Sprache verfügbar
  • Datei-Uploads müssen bestimmten technischen Formaten entsprechen
  • Jeder Antrag muss genaue Kraftstoffmengen, Rechnungen und Betankungsdaten enthalten

Um dies zu vereinfachen, hat Easytrip den gesamten Rückerstattungs-Workflow vollständig automatisiert und standardisiert, um die Einhaltung der DGFiP-Anforderungen und eine schnellere Rückerstattung für unsere Kunden zu gewährleisten.

Wie Easytrip Sie unterstützt

Das erneuerte Verbrauchsteuererstattungsverfahren wurde nun erfolgreich umgesetzt.
Wo früher einzelne Dateien manuell über Sidecar hochgeladen werden mussten, ist dieser Schritt nun nicht mehr notwendig. Dank der Automatisierung und Systemintegration sind die Einreichungen nun schneller, einheitlicher und nahezu fehlerfrei.

Diese Verbesserung kommt sowohl unseren Kunden als auch den französischen Behörden zugute, da sie eine schnellere Bearbeitung und eine Verringerung des Verwaltungsaufwands ermöglicht.

Aktueller Stand und Ausblick

Die DGFiP hat ihre Absicht bekräftigt, die Anträge auf Erstattung von Verbrauchsteuern auf die gleiche Weise zu bearbeiten wie die Anträge auf Erstattung der Mehrwertsteuer, wobei eine Bearbeitungszeit von etwa vier Monaten angestrebt wird.

Erfreulicherweise sind die ersten Erstattungsfälle bereits erfolgreich nach dem neuen Verfahren validiert worden. Die Übergangszeit ist nun weitgehend abgeschlossen, und das System funktioniert reibungslos, so dass die Unternehmen ihre Erstattungen schneller und zuverlässiger zurückerhalten können.

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