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Seit Februar 2022 haben alle EU-Länder ihre nationalen Gesetze an die neue Entsendungsverordnung angepasst, die im Rahmen des Europäischen Mobilitätspakets festgelegt wurde.
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Anwendbar für EU- und Nicht-EU-Unternehmen

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Aktuelle Informationen über die Entsendegesetze
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Ich möchte mit dem neuen europäischen Mobilitätspaket konform gehen
Das neue Mobilitätspaket, auf einen Blick
Die Übermittlung der Meldungen über das neue Binnenmarktinformationssystem (IMI) gilt nur für Unternehmen mit Sitz in der EU, die im Dreiländerverkehr und/oder in der Kabotage tätig sind, und für Fahrer, die einen direkten Vertrag mit dem Unternehmen haben.
Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, verwalten die Entsendungen weiterhin über die nationalen Systeme (wie SIPSI), da ihre Entsendungsvorgänge nicht durch das neue harmonisierte Meldesystem, sondern weiterhin durch nationale Formalitäten geregelt werden. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer, die über eine Zeitarbeitsfirma oder im Rahmen einer konzerninternen Reise eingestellt werden.
Fahrer, die ausschließlich im grenzüberschreitenden bilateralen Verkehr tätig sind, gelten nicht mehr als entsandt, so dass keine Entsendungserklärung erforderlich ist.
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